Konditionen für Musikunterricht

Monatsbeiträge

  • 30min/wöchentlich – 111€
  • 45min/wöchentlich – 133€
  • 60min/wöchentlich – 155€

10er Karte

  • 30min – 320€
  • 45min – 400€
  • 60min – 480€

Probestunde 20€. Weitere Preise auf Anfrage.

Allgemeine Unterrichtsbedingungen von CARPE MUSICAM (gesetzlicher Vertreter: Sebastian Sylla)

  1. Allgemeines
    Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die Allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.
    Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden; die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile.
  2. Ferien
    An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Es gelten die Schulferien des Landes Berlin.
    Gelten für den Wohnsitz des Schülers /der Schülerin unterschiedliche Ferienregelungen für allgemein bildende Schulen, so sind die Ferienregelungen für das Land Berlin maßgeblich.
  3. Unterrichtsausfall /Krankheit
    Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht von der Lehrkraft zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so kann der Lehrer/die Lehrerin gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
    Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich bis spätestens 18.00Uhr des Vortages den Unterricht abzusagen, wenn vertretbare Gründe (wie z.B. Krankheit, Schulausflüge) vorliegen. In diesem Fall bietet die Lehrkraft einen Ausweichtermin an, der von dem Schüler/der Schülerin wahrgenommen werden kann. Wenn dieser Termin nicht wahrgenommen wird, entfällt die Verpflichtung seitens des Lehrers/der Lehrerin zur Nachleistung.
    Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich weiterhin, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. In Ansprache mit dem Lehrer/der Lehrerin kann stattdessen Online-Unterricht stattfinden, sofern die technischen Voraussetzungen seitens des Schülers/der Schülerin gegeben sind. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt.
    Fällt die Lehrkraft wegen Krankheit aus, ist diese nicht verpflichtet, den Unterricht nachzugeben. Ein Attest ist dem Vertragspartner/Schüler als Nachweis auf Verlangen vorzulegen.
    Bei längerer Erkrankung des Schülers, der Schülerin oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar erst nach Ablauf von 4 Wochen.
    Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird dieser nach- bzw. vorgegeben oder rückvergütet. Die Rückvergütung kann auch durch eine ermäßigte Teilnahme des Schülers/der Schülerin an Workshops oder Kursen, die von dem Lehrer/die Lehrerin veranstaltet werden, abgegolten werden.
  4. Honorar
    Das Honorar ist immer im Voraus zu entrichten (vor Beginn der 1. Unterrichtseinheit). Bei Zahlungsverzug ist der Lehrer/die Lehrerin berechtigt, den Unterricht so lange auszusetzen bis der Zahlungseingang vorliegt. In diesem Fall ist der Lehrer/die Lehrerin nicht verpflichtet, die ausgefallenen Unterrichtseinheiten nachzugeben.
    Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch den Lehrer/der Lehrerin ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 4 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
  5. Unterrichtsbedingung
    Der Lehrer behält sich vor, bei nachlässiger Behandlung des erteilten Wissens, sprich Nichtüben oder nachlässiger Teilnahme am Unterricht, den Unterrichtsvertrag jederzeit zu kündigen, jedoch nicht ohne vorherige Ankündigung und Ermunterung zur Übedisziplin. Etwaige ausstehende Stunden werden nicht rückvergütet.
  6. Dauer der Vereinbarung bei Fünferkarten/Zehnerkarten
    Die 5 bzw. 10 Unterrichtseinheiten sind innerhalb von 8 bzw. 16 Wochen vom Lehrer zu erteilen und vom Schüler zu beanspruchen. Danach verfällt die Vereinbarung. Eine Verlängerung des Zeitraums ist nur möglich, wenn Unterrichtsstunden aufgrund von Ferien oder Krankheit des Lehrers nicht stattfinden konnten.
  7. Kündigung
    Der Unterrichtsvertrag kann halbjährlich zum 31. Oktober oder 31. März eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
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